Die Zukunft unserer Gemeinde22/3/2023 Zusammenschluss des Guten Hirten mit St. Georg in Kraftshof Aktuelle Infos (Stand: März 2023) Seit 2017 arbeiten wir im Nürnberger Dekanat an der Veränderung der Gemeinden für die Zukunft. Seit 2021 führen wir intensiev Gespräche mit unsern 4 Nachbargemeinden. Das sind die Fakten: 25 % weniger evangelische Kirchenmitglieder in Nürnberg, deshalb die Vorgabe der Landeskirche: 25 % Stellenkürzung für jede Gemeinde. Im Sommer 2022 hatten wir den schmerzlichen Vorgang in den 5 Nachbargemeinden zu einer Lösung gebracht: Jede Gemeinde gibt 25 % ihrer Stellen her. Egal ob Pfarrstelle oder Jugendleiterstelle. Was heißt die Stellenkürzung konkret? Kraftshof St. Georg verliert von 1,5 bisherigen Stellen: 0,5 Boxdorf im Guten Hirten verliert von seiner bisherigen 75 % Stelle ein Drittel und ist ab Juli 2024 nur noch eine halbe Stelle. Zum Ausgleich wurden 3 Stellen geschaffen für Jugendarbeit und für Seniorenarbeit, wo ein Diakon für alle 5 Nachbargemeinden Angebote für alle macht. So sind also die Fakten: Zu den Jugendleiterstellen: Kraftshof besaß bis 2022 eine 20 Stunden-Stelle für Jugendarbeit, die von der Landeskirche bezahlt wurde. Boxdorf hat schon seit 10 Jahren eine 10 Stundenstelle aus Spendenmitteln mitfinanziert. Als im Juli 22 beide Jugendleiterinnen kündigten, entschlossen sich beide Kirchenvorstände, mit Spendenmitteln eine gemeinsame Stelle zu schaffen; weil die Arbeit von Yvonne Stahl so erfolgreich läuft, haben wir ihre Stelle im Januar 23 von 15 auf 21 Stunden erhöht. Zu den Pfarrstellen: Eine ganze Pfarrstelle wird mit 48 Wochenstunden gerechnet. Ein geschäftsführender Pfarrer braucht ca 15 Stunden davon für die Verwaltung und Geschäftsführung. Pfarrer Wagner wird also nur noch mit ca 33 Stunden für Gemeindearbeit sichtbar sein. Eine halbe Pfarrstelle entspricht 24 Wochenstunden; Und hier liegt das größte Problem für die Zukunft: Hätte die Boxdorfer Pfarrerin künftig wie bisher die Geschäftsführung, würden nur noch 14 Stunden für Gemeindearbeit übrig bleiben. ( Man bedenke: Allein ein einziger normaler Sonntagsgottesdienst wird mit 8 Stunden gerechnet) Deshalb geht man davon aus, dass eine halbe Pfarrstelle mit Geschäftsführung nicht möglich ist. Seit 2022 treffen sich Kraftshofer und Boxdorfer Kirchenvorstände regelmäßig , um zu prüfen, ob ein Zusammenschluss die Probleme auffangen kann. Es stellte sich bald heraus, dass „ein bisschen mehr Kooperation“ nicht reicht. Seit Herbst prüfen wir: Was ist besser? Pfarreibildung oder Zusammenschluss zu einer gemeinsamen Gemeinde? Was genau ist der Unterschied? Die Pfarrei: St. Georg und Zum Guten Hirten bleiben selbstständige Kirchengemeinden und damit auch Rechtsträger (Körperschaften des öffentlichen Rechts). Es gibt einen gemeinsamen Kirchenvorstand und einen geschäftsführenden Pfarrer, der dann in beiden Gemeinden arbeitet. Das Vermögen bleibt getrennt, der Geschäftsführer muss mit zwei Haushaltsplänen arbeiten. Die Kirchensteuermittel werden jeder Gemeinde getrennt gezahlt. Das Gremium, das über die Finanzen entscheidet, ist der gemeinsame Kirchenvorstand. Es wird ein gemeinsames Pfarramt gebildet; die Geschäfte werden vom geschäftsführenden Pfarrer doppelt geführt. Beispiele für die Doppelstruktur sind: Rechnungen müssen von den Pfarramtssekretärinnen weiter getrennt gebucht werden und von 2 Kirchenpflegern überprüft werden. Mitgliederdaten wie Geburtstagslisten, Jubiläen… müssen aus getrennten Programmen zusammengestellt werden. Die Registratur (Aktenablage) wird weiterhin doppelt geführt. Statistiken sind für jede Gemeinde separat zu erstellen; alle Kontakte nach außen (z.B. zur Kommune) sind für jede Gemeinde wie bisher einzeln zu pflegen. Da diese doppelte Geschäftsführung aufwändig ist, wäre die Konzentration der zentralen Aufgaben an einen Ort, nämlich Kraftshof, hilfreich. Bei der Gestaltung des Gemeindelebens ist der Kirchenvorstand genauso frei wie früher. Der Zusammenschluss St. Georg und Zum guten Hirten werden eine Kirchengemeinde . Das Vermögen wird in einer rechtsgültigen Vereinbarung zusammengelegt. Die Kirchensteuern werden an die neue größere Gemeinde gezahlt. Alle Verwaltungsgeschäfte werden im Kraftshofer Pfarramt erledigt, das Boxdorfer Pfarramt bleibt geöffnet als Kontaktstelle für alle Anliegen, die Gemeindeglieder und Mitarbeiter*innen betreffen. Auch hier ist der neue gemeinsame Kirchenvorstand frei in allen Entscheidungen, wie das Gemeindeleben in allen Ortsteilen gestaltet wird. Der Vergleich zeigt: Ein gemeinsamer Kirchenvorstand und eine pfarramtliche Geschäftsführung sind auch schon bei der Bildung einer Pfarrei vorgesehen. Der gemeinsame Kirchenvorstand entscheidet über alle Belange der Gemeinde, Personal und Finanzen. Der Unterschied besteht darin, dass bei einer Pfarrei die Finanzen jeder Kirchengemeinde separat zugeordnet bleiben. Diese Eigenständigkeit bringt aber mit sich, dass in der laufenden Arbeit viele Dinge parallel und doppelt getan werden müssen. Eine Vereinigung lässt sich im Bereich Finanzen mit der Gütergemeinschaft in einer Ehe vergleichen. Was tun? Unser Kirchenvorstand tendiert dazu, den Antrag bei der Landeskirche auf die Vereinigung vom Guten Hirten mit St. Georg zu stellen. Er hört seit Monaten auf die Bedenken und Fragen der Gemeinde. Hier eine Sammlung: Bedenken der Gemeindeglieder gegen eine vereinigte Gemeinde: 1. Welche Entscheidungsmacht haben unsere Kirchenvorsteher*innen dann noch? In einem neuen gemeinsamen Kirchenvorstand kann für jede der vorigen Gemeinden eine bestimmte Zahl von Sitzen vorgesehen werden, z.B. 6 für St.Georg, 4 für Boxdorf. Weiterhin sind noch 3 Kirchenvorstandsmitglieder frei zu berufen. (Gesamtzahl dann 13) Bei den Berufungen kann nach Ortsteil, nach Alter oder Kompetenz entschieden werden. Zusätzlich kann für bestimmte Entscheidungen, die für die Boxdorfer Gemeinde ganz wichtig sind, z.B. zum Bestand der Gebäude, ein Veto-Recht für die Boxdorfer Kirchenvorsteher vereinbart werden. So würde verhindert, dass Boxdorfer Kirchenvorsteher+innen in zentralen Fragen überstimmt werden könnten. 2. Über was kann Matthias Wagner als geschäftsführender Pfarrer künftig bestimmen? Er ist nur der Ausführer der Kirchenvorstandsbeschlüsse. Er muss sich in allen Belangen an die Mehrheitsentscheidungen halten und genau diese ausführen. 3. Welche Bereiche werden sich auf jeden Fall ändern? Die Arbeit im neuen gemeinsamen Pfarramt, in der die Sekretärin in der Boxdorfer Zweigstelle bestimmte Aufgaben bekommt. Alle drei Sekretärinnen erarbeiten zur Zeit mit den Pfarrern eine neue Aufgabenverteilung. Pfarrerin Pannewick wird auf ihrer neuen halben Stelle von der Verwaltung entlastet und freigestellt, ihre eigentlichen Aufgaben als Pfarrerin für die Gemeinde sichtbar zu erfüllen. Pfarrer Wagner wird entlastet von Gemeindeaufgaben, um die größere Verwaltung schaffen zu können, z.b. in der Konfirmandenarbeit. 4. Geht in Boxdorf das Licht aus? Muss man mit jedem Anliegen künftig rüber nach Kraftshof? Unsere künftig nur noch halbe Pfarrerin hat keine Verpflichtung mehr, im Pfarrhaus zu wohnen. Pfarrerin Pannewick hat sich entschieden, ab Herbst 2024 in Erlangen zu wohnen. Ihr Büro im Pfarrhaus bleibt erhalten. An Tagen, wo sie nicht im Dienst ist, soll das Boxdorfer Pfarramt geöffnet sein, sodass an 4 von 5 Wochentagen ein Ansprechpartner vor Ort ist. 5. Müssen wir dann immer zum Gottesdienst nach Kraftshof rüberfahren? Eine Arbeitsgruppe arbeitet gerade an einem neuen gemeinsamen Gottesdienstplan, zu dem die Gemeinde um Rückmeldung gebeten wird. Wir haben künftig drei Kirchen: St. Georg, Almoshof und der Gute Hirte. Neue Grundregel könnte sein: An einem normalen Sonntag ist im rotierenden Wechsel in 2 von 3 Kirchen Gottesdienst. Uhrzeiten könnten so getaktet werden, dass immer nur ein Pfarrer oder Lektor am Wochenende im Dienst ist und beide Kirchen versorgen kann. (Prinzip: „Einer für alle“) Auf diese Weise erhalten wir uns Spielraum für die vielen besonderen Gottesdienstformate wie Wunderland, Taize-Andachten oder Kärwa-Gottesdienste, an denen zwei Pfarrer/ Lektoren im Dienst sein werden. An wichtigen großen Feiertagen gibt es in jeder Kirche ein Angebot. An kleineren Feiertagen (Beispiel Gründonnerstag) gibt es das gleiche Angebot an 2 Orten. 6. Verschwinden unsere Boxdorfer Spenden dann in Kraftshof? Jede Spende kann zweckbestimmt werden, dann muss der Spendenzweck eingehalten werden. 7. Entscheidet künftig Kraftshof über unser Vermögen? Können unsere Rücklagen z.b. für den Erhalt der Wehrkirche verwendet werden? Unsere Rücklagen können wir vor der Vereinigung mit einer Zweckbestimmung versehen, zum Beispiel zum Erhalt des Guten Hirten oder des Pfarrhauses. 8. Verschwinden unsere Boxdorfer Themen dann auf wenigen Seiten im Kraftshofer Gemeindebrief? Es wird zunehmend nicht mehr nach „Kraftshofer“ und „Boxdorfer“ Seiten unterschieden. Bis wir eines Tages einen gemeinsamen Gemeindebrief haben, werden wir darauf achten, dass Themen aus beiden Gemeindeteilen angemessen berücksichtigt werden. Die Anzahl der Seiten hängt von zwei Faktoren ab: Wieviel Seiten können wir finanzieren? Und: Wieviel Redaktionsarbeit kann künftig von den Pfarrern und Ehrenamtlichen geschafft werden? (Eine Boxdorfer Ausgaben braucht zur Zeit für F. Pannewick ca 20 Stunden und für den Redakteur H. Hofmann ca 40 Stunden) 9. Heißen wir dann künftig St. Georg? In einer vereinigten Gemeinde können die bisherigen Namen beibehalten werden. Wie in einer Ehe bilden wir einen Doppelnamen: Nürnberg-St. Georg/Zum Guten Hirten. 10. Gibt es dann nur noch gemeinsame Gruppen für Senioren oder Jugendliche? In der Gestaltung des Gemeindelebens sind wir völlig frei; Da die Gemeindegruppen ja ehrenamtlich geleitet werden, sind sie von der Pfarrstellenkürzung nicht betroffen. Jede bisherige Gruppe, die weiterhin bestehen will, arbeitet völlig unverändert weiter. |
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