Einladung
zur Anhörung der Gemeindeglieder
zur Vereinigung der Kirchengemeinde Zum Guten Hirten mit der Kirchengemeinde St. Georg
gem. §6 GebietsÄndV
am Dienstag, den 25.7.23, 18.30 Uhr im Gemeindesaal
An der Versammlung können die zum Kirchenvorstand wahlberechtigten Mitglieder der Kirchengemeinde Nürnberg-Zum Guten Hirten (§6 KVWG) teilnehmen.
Sie wird von Dekan Jonas Schiller geleitet.
Wir bitten um rege Teilnahme, da die Vereinigung eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft unserer beiden Kirchengemeinden bedeutet.
Dazu soll Ihre Meinung als davon betroffene Gemeindeglieder mit
folgendem Beschlussvorschlag festgestellt werden:
Beschlussvorschlag:
Die Versammlung der am 25.7. 2023 im Gemeindesaal erschienenen und zur Teilnahme berechtigten Gemeindemitglieder befürworten den gemäß § 11 und § 4 Abs. 1 GebietsÄndV am 13.6.23 gestellten Antrag des Kirchenvorstandes der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Nürnberg – Zum Guten Hirten auf Vereinigung der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Nürnberg – Zum Guten Hirten mit der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Nürnberg – St. Georg zu einer neuen Kirchengemeinde mit Wirkung zum 1.12.2024.
Beschluss des Kirchenvorstandes vom 13. 6. 23 :
Der Kirchenvorstand der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Nürnberg – Zum Guten Hirten beantragt nach §15 Abs.1 KGO i.V.m. §4 Abs.1 GebietsÄndV die Vereinigung der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Nürnberg – Zum Guten Hirten mit der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Nürnberg – St. Georg zu einer neuen Kirchengemeinde.
Begründung: Die Kirchengemeinden möchten angesichts der Stellenkürzungen (Verlust der beiden theol.-päd. Stellen; Pfarrstelle Boxdorf auf 0,5 reduziert, damit Pfarramtsführung nicht mehr sinnvoll möglich) durch Bündelung ihrer Kräfte das Gemeindeleben erhalten und zukunftsfähige Strukturen schaffen. Beide Kirchengemeinden sind durch ihre Lage im Sozialraum und die jahrhundertelange Zusammengehörigkeit (bis 1976) die geeigneten Partner.
Vereinbarungen:
Die antragstellenden Kirchenvorstände haben sich auf folgende Eckdaten der zukünftigen vereinigten Kirchengemeinde verständigt:
1. Name: Evang.-Luth. Kirchengemeinde Nürnberg - St. Georg / Zum guten Hirten. Die Pfarrei soll denselben Namen wie die Kirchengemeinde tragen.
2. Sitz der Pfarrei: Kraftshof Eine Außenstelle des Pfarramts in Boxdorf ist vorgesehen.
3. Erste Pfarrstelle der neuen Kirchengemeinde wird die bisherige Pfarrstelle von St. Georg, zweite Pfarrstelle wird die bisherige Pfarrstelle der Gemeinde Zum guten Hirten.
4. Die Vereinigung soll zum 1.12.2024 wirksam werden.
5. Zusammensetzung des Kirchenvorstands: Der neue Kirchenvorstand soll für die erste gemeinsame Wahlperiode mittels qualifizierter Stimmbezirke wie folgt gewählt werden: 7 Kirchenvorsteher/-innen aus St. Georg, 4 Kirchenvorsteher/-innen aus Zum guten Hirten (dazu 3 noch zu berufenden Kirchenvorsteher/-innen)